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Sonntag, 20.05.2012

Unser Städtebund

Auch er wirkte wahrscheinlich bereits vor 1346. Denn nur wenn Ordnung im Lande herrschte, konnten die Städte gedeihen. Auch in diesem Bündnis ging es vorerst um die gemeinsame Ächtung von Verbrechen. Darüber stellte jede Stadt der anderen eine Urkunde aus. Wahrscheinlich kam die Idee zu diesem Bündnis von Karl IV. (1347-1378), der in den letzten Lebensjahren seines Vaters Johann wesentlich die Regierung bestimmte.

Zur Gründung am 21.8.1346 traf man sich in Löbau. Da man sich fast wöchentlich traf, war gewöhnlich das zentral gelegene Löbau der ideale Ort für den Bund. Der Städtebund hatte das Recht, Femgericht zu halten, d.h., er ahndete Verbrechen, für die das ordentliche Gericht nicht ausreichte. Auch König Wenzel bestätigte den Städten am 12.3.1381 dieses Femgericht.

Inhaltlich war unter anderem folgendes festgelegt:

War eine Person des Mordes, Brandes, Diebstahls, Raubes usw. beschuldigt, wurde das den anderen Städten mitgeteilt, wenn sie nicht überführt werden konnte. Erfolgte eine zweite Anklage und war die Person wieder nicht überführbar, wurde dies auch gemeldet. Kam es zur dritten Anklage zum gleichen Fakt, war die Schuld bewiesen.

Außerdem galt die ausgesprochene Acht und Verfestung auch in den anderen Bündnissstädten. Und man jagte gemeinsam Verbrecher.
Die Stiftung des Sechsstädtebundes zu Löbau, 1346 Lithographie aus dem „Goldenen Buche vom Vaterland“ von Lubojatzky.

Die Feme galt für die ganze Oberlausitz. Die Feme urteilte dann, wenn große Verbrechen wie Mord, Raub, Brand und Mordbrand als Tat verheimlicht wurden oder schwer aufklärbar waren. Neben dem Femrichter gab es Schöppen, Vertreter der Städte und ab 1390 auch des Adels.
Am 26.9.1355 ernannte Karl IV. die Städte zu Hütern des Rechtes und Gesetzes der Ordnung und des Friedens im ganzen Land. Er gab ihnen „ die Vollmacht ’des Königs Acht’ auszusprechen und in des ‘Königs Namen’ das Urteil zu vollstrecken.“. (J 66)

Damit wurde auch der Adel von den Bürgern rechtlich vertreten!

Die Justiz des Landesherren lag in der Hand des Sechsstädtebundes. Durch diese Macht waren die Städte auch politisch stark, und wenn sie sich mit den Landständen einigen konnten, waren sie fast Alleinherrscher in ihrer Selbständigkeit. Es war ein regelrechter Feldzug gegen alle Orte, von denen Gewalttaten ausgingen.

Oft dauerten solche Fehden jahrelang. Meist waren es Auseinandersetzungen mit dem niederen Adel, der oft die ökonomische Stärke der Städte für sich nutzte, Handelstransporte oder die Städte selbst überfiel und dann stürmten die Städte diese "Raubnester". Aber auch Fehden unter dem Adel wurden bekämpft und innerstädtische Unruhen niedergehalten und man kämpfte im Rahmen des Bundes notfalls auch gegeneinander, um Rechte zu erhalten. Die böhmischen Könige schickten den Bund in ihre kriegerischen Auseinandersetzungen, so kämpften sie auch gegen die hussitischen Vertreter.

Oft gerieten die Städte mit ihrem Bund zwischen die Fronten aber sie mußten vor allem ihre Handelswege schützen. Sie kämpften sogar gegen den gewählten König Podjebrad und seine Scharen, den die Kirche mit dem Ketzerbann belegt hatte bis König Matthias Corvinus von Ungarn 1469 in Olmütz zum Gegenkönig gewählt wurde. Die Kämpfe gingen weiter und als Matthias Corvinus 1490 starb und ein schwacher König im folgte, war der niedere Adel wieder auf Raubzügen und störte den Landfrieden und damit den städtischen mittlerweile europaweiten Handel.

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